Gesetze / Personenbeförderungsgesetz
PBefG§ 54a Prüfungsbefugnisse der Genehmigungsbehörde
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PBefG/54a?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die Genehmigungsbehörde kann zur Durchführung der Aufsicht und zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen durch Beauftragte die erforderlichen Ermittlungen anstellen, insbesondere
Zu den in Satz 1 genannten Zwecken dürfen die dem Geschäftsbetrieb dienenden Grundstücke und Räume innerhalb der üblichen Geschäfts- und Arbeitsstunden betreten werden. Der Unternehmer und die im Geschäftsbetrieb tätigen Personen haben den Beauftragten der Genehmigungsbehörde bei den Ermittlungen die erforderlichen Hilfsmittel zu stellen und die nötigen Hilfsdienste zu leisten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PBefG/54a?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Regelungen des Absatzes 1 gelten entsprechend auch für die nach § 45a Abs. 2 zur Festlegung der Kostensätze befugte Behörde.
Wird zitiert von 29 Entscheidungen zu § 54a PBefG →
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Nach Gewicht
- VG Ansbach, 17.02.2026 – AN 10 S 25.2871
- VG Ansbach, 11.02.2026 – AN 10 S 25.2772
- VG Düsseldorf, 28.06.2024 – 6 L 1142/24Zitiert von 7
- VG Regensburg, 22.05.2025 – RN 8 S 25.1192
- OVG NRW, 29.05.2026 – 13 B 498/25Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 12.05.2025 – 6 L 537/24Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 30.12.2025 – 18 L 2897/25
- VG Düsseldorf, 25.04.2025 – 6 L 3466/24
- VG Düsseldorf, 10.04.2025 – 6 K 8108/23Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54a PBefG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.11.2011 Ausfertigung
§ 54a geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I 2272)
BGBl. 2011 I S. 2272
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.