Gesetze / Personalausweisverordnung

PAuswV

§ 13 Schnittstelle des Chips

Stand: 01.11.2023

Bund2 Fassungen

Der Chip des Personalausweises ist mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgestattet und benötigt für die Datenübertragung die Energieversorgung durch Lesegeräte.

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