Gesetze / Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung
PAuswGebV§ 2 Gebühr für die eID-Karte
Für die Ausstellung einer eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ist eine Gebühr von 37 Euro zu erheben.
Änderungsverlauf
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30.10.2023 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 10 1. 5. 2025 des Gesetzes vom 30. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 290)
BGBl. 2023 I Nr. 290
BGBl. 2023 I Nr. 290
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15.10.2020 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Oktober 2020 (BGBl. I 2199)
BGBl. 2020 I S. 2199
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20.02.2013 Ausfertigung
§ 2 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I 330)
BGBl. 2013 I S. 330
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.