Gesetze / Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung

PAuswGebV

§ 2 Gebühr für die eID-Karte

Stand: 01.11.2024

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PAuswGebV/2#abs-1 (1) Für die Ausstellung einer eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ist eine Gebühr von 37 Euro zu erheben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PAuswGebV/2#abs-2 (2) Die Gebühr nach Absatz 1 ist um 15 Euro anzuheben, wenn eine Übergabe nach § 18 Absatz 2 der Personalausweisverordnung in Verbindung mit § 36b der Personalausweisverordnung erfolgt.

§ 1 § 3