Gesetze / Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung
PAuswGebV§ 2 Gebühr für die eID-Karte
Stand: 01.11.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PAuswGebV/2#abs-1 (1) Für die Ausstellung einer eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ist eine Gebühr von 37 Euro zu erheben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PAuswGebV/2#abs-2 (2) Die Gebühr nach Absatz 1 ist um 15 Euro anzuheben, wenn eine Übergabe nach § 18 Absatz 2 der Personalausweisverordnung in Verbindung mit § 36b der Personalausweisverordnung erfolgt.
Änderungsverlauf
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30.10.2023 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 10 1. 5. 2025 des Gesetzes vom 30. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 290)
BGBl. 2023 I Nr. 290
BGBl. 2023 I Nr. 290
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30.10.2023 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 6 der Verordnung vom 30. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 290)
BGBl. 2023 I Nr. 290
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15.10.2020 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Oktober 2020 (BGBl. I 2199)
BGBl. 2020 I S. 2199
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20.02.2013 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I 330)
BGBl. 2013 I S. 330
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