Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAO§ 1 Stellung in der Rechtspflege
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
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Nach Gewicht
- BVerfG, 14.01.2014 – 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12Unvereinbarkeit der Verwehrung der gleichzeitigen Zulassung einer GmbH als Rechts- und Patentanwaltsgesellschaft (§§ 59e Abs. 2 Satz 1, 59f Abs. 1 BRAO) mit Art. 12 Abs. 1 GGZitiert von 31
- BSG, 28.06.2018 – B 5 RE 2/17 RRentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Syndikuspatentanwalt - Leitung der Patentabteilung bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber in Hessen und gleichzeitig selbstständige Tätigkeit als Patentanwalt mit Kanzleisitz in Bayern - örtliche bzw sachliche Zuständigkeit des Trägers der berufsständischen Versorgung nur für den Kanzleisitz, nicht aber für den Beschäftigungsort - Gegenstand des KlageverfahrensZitiert von 28
- BGH, 18.11.2021 – RiZ 5/20Patentanwaltsausbildung: Heranziehung eines Richters zu einer Nebentätigkeit und Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht
- BGH, 18.11.2021 – RiZ 6/20
- BGH, 14.07.2020 – X ZB 4/19(Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 PatV in der Fassung bis 11. Mai 2004 - Druckstück)Zitiert von 3
- BGH, 12.02.2014 – X ZR 42/13Patentnichtigkeitsverfahren vor dem BGH: Vertretungsberechtigung eines in Malta niedergelassenen “IP Attorney" - IP-Attorney (Malta)Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 30.01.2024 – 24 CS 23.1872Zitiert von 21
- OLG Saarbrücken, 05.01.2023 – 4 W 17/22Zitiert von 1
- BPatG, 01.12.2015 – 5 ZA (pat) 103/14 und 5 ZA (pat) 104/14Patentnichtigkeitsklageverfahren – Kostenfestsetzungsverfahren – "Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte" – zur Zahlung einer Klagegebühr für die Erhebung einer gemeinsamen Klage durch mehrere Kläger – zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte – zur gesonderten Beauftragung von Rechts- und Patentanwälten einer gemischten Sozietät – zur Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten als Doppelvertretungskosten für juristische Probleme kostenrechtlicher Art
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 PAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Patentanwalt ist in dem ihm durch dieses Gesetz zugewiesenen Aufgabenbereich ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.