Gesetze / Patentanwaltsordnung

PAO

§ 1 Stellung in der Rechtspflege

Stand: 10.06.2019

Bund17 Entscheidungen

Der Patentanwalt ist in dem ihm durch dieses Gesetz zugewiesenen Aufgabenbereich ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.

§ 2