Gesetze / Landesrecht Brandenburg / NtV · GVBl.II/19, [Nr. 57]
Verordnung über die Nebentätigkeiten der Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg (Nebentätigkeitsverordnung - NtV)
20 Normen · Ausgangsfassung vom 02.08.2019 · Änderungen →
Gleichnamiges Gesetz in Nordrhein-Westfalen: NtV
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich und Zuständigkeit
- § 2 Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
- § 3 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
- § 4 Öffentliche Ehrenämter
- § 5 Allgemein erteilte Genehmigung, Untersagung und Widerruf
- § 6 Nachweis- und Auskunftspflichten
- § 7 Vergütung
- § 8 Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
- § 9 Ablieferungspflicht
- § 10 Ausnahmen vom Vergütungsverbot, Höchstbetrag und von der Ablieferungspflicht
- § 11 Abrechnung von Nebentätigkeitsvergütungen
- § 12 Schätzung, Fälligkeit und Zinsen
- § 13 Einrichtungen und Material
- § 14 Personal
- § 15 Inhalt der Genehmigung und Widerruf
- § 16 Grundsätze zur Bemessung des Entgelts
- § 17 Allgemeines Entgelt
- § 18 Entgelt für ärztliche Nebentätigkeiten
- § 19 Festsetzung des Entgelts
- § 20 Übergangsvorschriften
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2024 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 99 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.39)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.