Gesetze / Landesrecht Brandenburg / NtV · GVBl.II/19, [Nr. 57]

Verordnung über die Nebentätigkeiten der Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg (Nebentätigkeitsverordnung - NtV)

20 Normen · Ausgangsfassung vom 02.08.2019 · Änderungen →

Gleichnamiges Gesetz in Nordrhein-Westfalen: NtV

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Geltungsbereich und Zuständigkeit
  2. § 2 Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
  3. § 3 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
  4. § 4 Öffentliche Ehrenämter
  5. § 5 Allgemein erteilte Genehmigung, Untersagung und Widerruf
  6. § 6 Nachweis- und Auskunftspflichten
  7. § 7 Vergütung
  8. § 8 Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
  9. § 9 Ablieferungspflicht
  10. § 10 Ausnahmen vom Vergütungsverbot, Höchstbetrag und von der Ablieferungspflicht
  11. § 11 Abrechnung von Nebentätigkeitsvergütungen
  12. § 12 Schätzung, Fälligkeit und Zinsen
  13. § 13 Einrichtungen und Material
  14. § 14 Personal
  15. § 15 Inhalt der Genehmigung und Widerruf
  16. § 16 Grundsätze zur Bemessung des Entgelts
  17. § 17 Allgemeines Entgelt
  18. § 18 Entgelt für ärztliche Nebentätigkeiten
  19. § 19 Festsetzung des Entgelts
  20. § 20 Übergangsvorschriften

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    05.03.2024 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 99 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.39)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.