§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BVerwG, 30.06.2016 – 7 C 5/15Anforderungen an die Darlegung der Verwertungswege bei Altmetallsammlung durch KleinsammlerZitiert von 26
- VG Minden, 02.11.2005 – 11 K 2874/04
- BVerwG, 15.10.2014 – 9 B 1/14Landesrechtliche Gebühr für die Überprüfung abfallrechtlicher Begleitscheine zulässigZitiert von 4
- VG Düsseldorf, 21.01.2025 – 17 K 7955/24Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 04.02.2003 – 17 K 316/03Zitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NachwV%202007/1#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt für die Führung von Nachweisen und Registern über die Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen elektronisch oder unter Verwendung von Formblättern durch
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NachwV%202007/1#abs-2 (2) Landesrechtliche Andienungs- und Überlassungspflichten bleiben unberührt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NachwV%202007/1#abs-3 (3) Diese Verordnung gilt nicht für private Haushaltungen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NachwV%202007/1#abs-4 (4) Diese Verordnung gilt nicht für die Verbringung von Abfällen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (ABl. EU Nr. L 190 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung. Im Falle einer Verbringung von Abfällen in das Bundesgebiet, die zur vorläufigen Verwertung oder Beseitigung bestimmt sind, gilt diese Verordnung nicht bis zum Abschluss dieser vorläufigen Verwertung oder Beseitigung, wenn diese mit einer nachfolgenden vorläufigen oder nicht vorläufigen Verwertung oder Beseitigung im Bundesgebiet verbunden ist.