Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 1212
Verordnung über den Betrieb und Ausgestaltung des Serviceportals. NRW gemäß § 5 a des E-Government-Gesetzes
12 Normen · Ausgangsfassung vom 10.12.2020 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Funktionen von Serviceportal. NRW
- § 4 Datenverarbeitung
- § 5 Bereitgestellte Verfahren
- § 6 Zuständige Stelle
- § 7 Schnittstellen, Standards, Formate
- § 8 Verfahrensabwicklung
- § 9 Portal-Verknüpfung (NRW-intern)
- § 10 Portal-Verknüpfung (deutschlandweit)
- § 11 Kosten
- § 12 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
08.12.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Dezember 2025 (GV. NRW. S. 1138)
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Historischer Änderungsnachweis
01.01.2025 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 10.12.2024, Artikel 5
GV. NRW. S. 1184
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Historischer Änderungsnachweis
19.02.2022 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 4
GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).