Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Übertragung der Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung auf die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung zur Übertragung der Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung auf die …§ 9 Finanzierungsformen des Bauvorhabens
Stand: 26.08.2026
Eine Finanzierung kann
1. in Form von Zuschüssen für Mietzahlungen aus dem Landeshaushalt,
2. durch Zahlung von Baukostenzuschüssen aus dem Landeshaushalt,
3. durch Eigenmittel der Hochschulen oder
4. durch Drittmittel
erfolgen.
Andere Finanzierungswege bedürfen der Zustimmung des für Hochschulen zuständigen Ministeriums.