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Verordnung zur Übertragung der Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung auf die …

§ 9 Finanzierungsformen des Bauvorhabens

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Eine Finanzierung kann

1. in Form von Zuschüssen für Mietzahlungen aus dem Landeshaushalt,

2. durch Zahlung von Baukostenzuschüssen aus dem Landeshaushalt,

3. durch Eigenmittel der Hochschulen oder

4. durch Drittmittel

erfolgen.

Andere Finanzierungswege bedürfen der Zustimmung des für Hochschulen zuständigen Ministeriums.

§ 8 § 10