Die Bezirksregierung Köln ist zuständige Behörde nach § 71 Absatz 1 Satz 5 und § 81a des Aufenthaltsgesetzes.
Abschnitt 3
Aufgaben der Aufnahmeeinrichtungen
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Die Bezirksregierung Köln ist zuständige Behörde nach § 71 Absatz 1 Satz 5 und § 81a des Aufenthaltsgesetzes.
Abschnitt 3
Aufgaben der Aufnahmeeinrichtungen