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VObFw§ 26 Überprüfungsverfahren bei Betriebsfeuerwehren
Stand: 26.08.2026
Die Gemeinde kann die Leistungsfähigkeit der Betriebsfeuerwehr überprüfen und orientiert sich dabei am fünfjährigen Überprüfungsturnus für Werkfeuerwehren. Die §§ 23 bis 25 sind für dieses Überprüfungsverfahren entsprechend anwendbar.
Teil 6
Zusammenarbeit von Werkfeuerwehren mit der öffentlichen Feuerwehr