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VObFw

§ 26 Überprüfungsverfahren bei Betriebsfeuerwehren

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Gemeinde kann die Leistungsfähigkeit der Betriebsfeuerwehr überprüfen und orientiert sich dabei am fünfjährigen Überprüfungsturnus für Werkfeuerwehren. Die §§ 23 bis 25 sind für dieses Überprüfungsverfahren entsprechend anwendbar.

Teil 6

Zusammenarbeit von Werkfeuerwehren mit der öffentlichen Feuerwehr

§ 25 § 27