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VObFw

§ 26 Überprüfungsverfahren bei Betriebsfeuerwehren

Stand: 20.12.2018

Nordrhein-Westfalen

Die Gemeinde kann die Leistungsfähigkeit der Betriebsfeuerwehr überprüfen und orientiert sich dabei am fünfjährigen Überprüfungsturnus für Werkfeuerwehren. Die §§ 23 bis 25 sind für dieses Überprüfungsverfahren entsprechend anwendbar.

Teil 6

Zusammenarbeit von Werkfeuerwehren mit der öffentlichen Feuerwehr

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