nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 26 NW_32309 (Nordrhein-Westfalen) — Überprüfungsverfahren bei Betriebsfeuerwehren

VObFw

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gemeinde kann die Leistungsfähigkeit der Betriebsfeuerwehr überprüfen und orientiert sich dabei am fünfjährigen Überprüfungsturnus für Werkfeuerwehren. Die §§ 23 bis 25 sind für dieses Überprüfungsverfahren entsprechend anwendbar.

Teil 6

Zusammenarbeit von Werkfeuerwehren mit der öffentlichen Feuerwehr