Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 838
Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte
12 Normen · Ausgangsfassung vom 07.10.2016 · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Grundsätze
- § 2 Zugang auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung
- § 3 Zugang auf Grund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicherTätigkeit
- § 4 Zugang auf Grund einer Zugangsprüfung oder eines Probestudiums
- § 5 Dauer und Erfolg des Probestudiums
- § 6 Zugangsprüfung
- § 7 Leistungsbewertung und Zeugnis der Zugangsprüfung
- § 8 Bewerbung und Fristen
- § 9 Beratungsgespräch und Eignungstest
- § 10 Hochschulwechsel
- § 11 Information
- § 12 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen, Berichtspflicht
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
13.08.2020 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 13.08.2020
GV. NRW. S. 744
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Historischer Änderungsnachweis
15.03.2017 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 01.03.2017
GV. NRW. S. 316
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).