Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 838

Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte

12 Normen · Ausgangsfassung vom 07.10.2016 · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Grundsätze
  3. § 2 Zugang auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung
  4. § 3 Zugang auf Grund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicherTätigkeit
  5. § 4 Zugang auf Grund einer Zugangsprüfung oder eines Probestudiums
  6. § 5 Dauer und Erfolg des Probestudiums
  7. § 6 Zugangsprüfung
  8. § 7 Leistungsbewertung und Zeugnis der Zugangsprüfung
  9. § 8 Bewerbung und Fristen
  10. § 9 Beratungsgespräch und Eignungstest
  11. § 10 Hochschulwechsel
  12. § 11 Information
  13. § 12 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen, Berichtspflicht

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    13.08.2020 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 13.08.2020

    GV. NRW. S. 744

  2. Historischer Änderungsnachweis

    15.03.2017 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 01.03.2017

    GV. NRW. S. 316

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).