Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2020 S. 1116
Verordnung über beamten- und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für Inneres zuständigen Ministeriums
9 Normen · Ausgangsfassung vom 18.11.2015 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Allgemeines
- § 2 Personalauswahlverfahren, Ernennung, Entlassung, Versetzung in den Ruhestand, Hinausschieben des Ruhestandseintritts
- § 3 Versetzung, Abordnung, Zuweisung
- § 4 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte
- § 5 Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
- § 6 Aussagegenehmigungen
- § 7 Klagen aus dem Beamtenverhältnis
- § 8 Disziplinarbefugnisse
- § 9 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
17.11.2020 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 17. November 2020 (GV. NRW. S. 1116)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.