Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über beamten- und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für Inneres zuständigen Ministeriums

Verordnung über beamten- und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich …

§ 4 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31423/4#abs-1 (1) Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Laufbahnabschnitts III werden vom Ministerium wahrgenommen. Dies gilt auch für die Entscheidungen über Anträge auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31423/4#abs-2 (2) Das Ministerium ist zuständig für die Abordnung von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten

1. an eine oberste Landes- oder Bundesbehörde,

2. des Laufbahnabschnitts III an andere Dienstherrn einschließlich der im Falle der Aufnahme erforderlichen Erklärung des Einverständnisses zu einer Abordnung gemäß § 14 des Beamtenstatusgesetzes,

3. des Laufbahnabschnitts III mit dem Ziel der Versetzung und

4. innerhalb des Landesdienstes ab der Besoldungsgruppe A 15.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31423/4#abs-3 (3) Das Ministerium ist zuständig für die Versetzung von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten

1. an eine oberste Landes- oder Bundesbehörde und

2. des Laufbahnabschnitts III einschließlich der im Falle der Aufnahme erforderlichen Erklärung des Einverständnisses zu einer Versetzung gemäß § 15 des Beamtenstatusgesetzes.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31423/4#abs-4 (4) Das Ministerium ist zuständig für Zuweisungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten gemäß § 20 des Beamtenstatusgesetzes.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31423/4#abs-5 (5) Das Ministerium ist zuständig für

1. die Umsetzung von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Polizeibehörden ab der Besoldungsgruppe A 15 und

2. die Umsetzung von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Laufbahnabschnitts III im Zusammenhang mit der Besetzung von Abteilungs- oder Direktionsleiterstellen infolge einer wesentlichen Veränderung im Aufbau einer Kreispolizeibehörde.

§ 3 § 5