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§ 6 NW_31293 (Nordrhein-Westfalen) — Zulassungsverfahren

APO-SMA

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Antrag auf Zulassung zur Ausbildung sind beizufügen:

1. ein tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,

2. ein Geburtsschein oder eine Geburtsurkunde, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde,

3. ein amtliches Führungszeugnis und

4. Nachweise über die Voraussetzungen nach § 5.

Der Nachweis nach Nummer 3 darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein.