Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2015 S. 268
Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz
8 Normen · Ausgangsfassung vom 03.02.2015 · 14 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Umweltschutzbehörden
- § 2 Zuständigkeiten bei Anlagen
- § 3 Zuständigkeiten gegenüber Kreisen und kreisfreien Städten
- § 4 Weitere Zuständigkeiten
- § 5 Bestimmung von Zuständigkeiten
- § 6 Zuständigkeit bei Rechtsänderung und für den Vollzug von Verwaltungsakten
- § 7 Zuständigkeit bei Ordnungswidrigkeiten
- § 8 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 Anlage
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
18.11.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 14 der Verordnung vom 18. November 2025 (GV. NRW. S. 1039)
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Historischer Änderungsnachweis
19.07.2025 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 15.07.2025
GV. NRW. S. 672
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Historischer Änderungsnachweis
19.02.2022 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 21
GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)
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Historischer Änderungsnachweis
01.06.2019 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 21.05.2019
GV. NRW. S. 233
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Historischer Änderungsnachweis
27.04.2018 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 17.04.2018
GV. NRW. S. 206
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Historischer Änderungsnachweis
01.12.2016 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 08.11.2016
GV. NRW. S. 978
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).