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Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl nach § 96 Absatz 1 des …§ 3
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30855/3#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl nach § 96 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 2. Oktober 1988 (GV. NRW. S. 408) aufgehoben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30855/3#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2034 außer Kraft.
Der Minister
für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen