Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 473

Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl nach § 96 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes

3 Normen · Ausgangsfassung vom 17.07.2013 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1
  3. § 2
  4. § 3

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    23.08.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 23.08.2024

    GV. NRW. S. 560

  2. Historischer Änderungsnachweis

    25.11.2023 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 09.11.2023

    GV. NRW. S. 1190

  3. Historischer Änderungsnachweis

    17.03.2016 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 29.02.2016

    GV. NRW. S. 148

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).