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WBVO-Pflege-NRW

§ 37 Erlaubnisurkunde

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Auf Antrag erteilt die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen nach Anlage 10 die Erlaubnis, die folgende Weiterbildungsbezeichnung zu führen: „Pflegefachkraft für Psychiatrie. Dem Antrag ist das Zeugnis gemäß § 17 über die bestandene Prüfung beizufügen.

Die Weiterbildungsbezeichnung darf nur in Verbindung mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung gemäß § 33 geführt werden.

Teil 3

Dienstleistungsfreiheit

§ 36 § 38