Auf Antrag erteilt die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen nach Anlage 10 die Erlaubnis, die folgende Weiterbildungsbezeichnung zu führen: „Pflegefachkraft für Psychiatrie. Dem Antrag ist das Zeugnis gemäß § 17 über die bestandene Prüfung beizufügen.
Die Weiterbildungsbezeichnung darf nur in Verbindung mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung gemäß § 33 geführt werden.
Teil 3
Dienstleistungsfreiheit