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Satzung für die LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde des Landschaftsverbandes …

§ 5 Zusammensetzung der Betriebsleitung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29849/5#abs-1 (1) Für die Betriebe wird jeweils eine Betriebsleitung bestellt. Der Betriebsleitung gehören jeweils an:

- der kaufmännische Direktor/ die kaufmännische Direktorin

- die Heimeinrichtungsleiter/die Heimeinrichtungsleiterinnen gem. § 3 Absatz 2 dieser Satzung

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29849/5#abs-2 (2) Für die Mitglieder der Betriebsleitung ist jeweils eine Vertreterin/ein Vertreter zu bestellen.

§ 4 § 6