Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung für die LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Satzung für die LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde des Landschaftsverbandes …§ 5 Zusammensetzung der Betriebsleitung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29849/5#abs-1 (1) Für die Betriebe wird jeweils eine Betriebsleitung bestellt. Der Betriebsleitung gehören jeweils an:
- der kaufmännische Direktor/ die kaufmännische Direktorin
- die Heimeinrichtungsleiter/die Heimeinrichtungsleiterinnen gem. § 3 Absatz 2 dieser Satzung
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29849/5#abs-2 (2) Für die Mitglieder der Betriebsleitung ist jeweils eine Vertreterin/ein Vertreter zu bestellen.