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KHGG NRW§ 2 Krankenhausleistungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29451/2#abs-1 (1) Das Krankenhaus ist verpflichtet, entsprechend seiner Aufgabenstellung nach den durch Bescheid gemäß § 16 getroffenen Feststellungen im Krankenhausplan alle, die seine Leistungen benötigen, nach Art und Schwere der Erkrankungen zu versorgen. Notfallpatientinnen und -patienten haben Vorrang. Dazu ist ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren einzusetzen. Die stationäre psychiatrische Versorgung schließt die Pflichtversorgung nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vom 17. Dezember 1999 (GV. NRW. S. 662) in der jeweils geltenden Fassung ein. Ausnahmen von der psychiatrischen Pflichtversorgung bestimmt das zuständige Ministerium auf Antrag des Krankenhausträgers. Zu den Krankenhausleistungen nach Satz 1 zählen auch die festgestellten stationären Angebote der besonderen Therapierichtungen und die aktive Mitwirkung bei der Organspende.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29451/2#abs-2 (2) Das Krankenhaus kann gegen ein mindestens kostendeckendes Entgelt gesondert berechenbare Leistungen (Wahlleistungen) erbringen, soweit dadurch die Gewährung der allgemeinen Krankenhausleistungen nicht beeinträchtigt wird. Besondere Verpflegung, besondere Unterbringung und der Abschluss eines gesonderten ärztlichen Behandlungsvertrages dürfen nicht voneinander abhängig gemacht werden.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 2 KHGG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 26.06.2020 – 13 A 2097/18Zitiert von 2
- OVG NRW, 14.01.2021 – 13 A 1601/19Zitiert von 3
- OVG NRW, 13.08.2021 – 13 B 1403/20Zitiert von 11
- VG Düsseldorf, 19.04.2023 – 21 K 3261/20
- BVerwG, 17.03.2022 – 3 B 13/21
- BVerwG, 17.03.2022 – 3 B 12/21Entziehung einer Versorgungsregion für die psychiatrische PflichtversorgungZitiert von 17
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 14.09.2026 – 13 B 1420/25Krankenhausplanung; Auswahlkriterien für die Zuweisung elektiver Leistungsgruppen im vorläufigen Rechtsschutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 08.09.2026 – 13 B 1396/25Krankenhausplanung: Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei der Zuweisung von Leistungsgruppen im Eilverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VG Arnsberg, 24.04.2026 – 12 K 1900/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 KHGG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.