Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KHGG NRW
KHGG NRW§ 1 Grundsatz
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29451/1#abs-1 (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, eine patienten- und bedarfsgerechte gestufte wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung durch Krankenhäuser sicherzustellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29451/1#abs-2 (2) Die Krankenversorgung in Krankenhäusern nach Absatz 1 sicherzustellen, ist eine öffentliche Aufgabe des Landes. Gemeinden und Gemeindeverbände wirken nach Maßgabe dieses Gesetzes dabei mit.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29451/1#abs-3 (3) Krankenhausträger sind in der Regel freie gemeinnützige, kommunale, private Träger und das Land. Falls sich kein anderer geeigneter Träger findet, sind Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, Krankenhäuser zu errichten und zu betreiben, kreisangehörige Gemeinden jedoch nur, wenn sie die erforderliche Finanzkraft besitzen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29451/1#abs-4 (4) Mit der Aufnahme in den Krankenhausplan ist das Krankenhaus verpflichtet, im Rahmen seiner Versorgungsmöglichkeiten in den zugelassenen Weiterbildungsstätten Stellen für die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie für die Weiterbildung der in § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 4 Psychotherapeutengesetz vom 15. November 2019 (BGBl. I S. 1604) genannten Berufe der Psychotherapie bereit zu stellen und an der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe mitzuwirken.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 1 KHGG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Arnsberg, 24.04.2026 – 12 K 1900/25
- BVerwG, 30.08.2012 – 3 C 17/11Krankenhausfinanzierung; Förderung der Investitionskosten durch Baupauschalen; Aufnahme in die Förderung; Reihenfolge der AufnahmeZitiert von 18
- BVerwG, 30.08.2012 – 3 C 18/11
- OVG NRW, 17.09.2026 – 13 B 350/26Krankenhausplanung: Zulässigkeit der Heranziehung von Fallzahlen als Auswahlkriterium bei der Zuweisung einer Leistungsgruppe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 08.09.2026 – 13 B 1396/25Krankenhausplanung: Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei der Zuweisung von Leistungsgruppen im Eilverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- OVG NRW, 14.07.2026 – 13 B 109/26Krankenhausplanung NRW: Teilweiser Erfolg der Beschwerde gegen die Nichtzuweisung von Leistungsgruppen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 14.09.2026 – 13 B 1420/25Krankenhausplanung; Auswahlkriterien für die Zuweisung elektiver Leistungsgruppen im vorläufigen Rechtsschutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Arnsberg, 21.08.2026 – 11 L 1686/25Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung der Zuteilung von Leistungsgruppen im Krankenhausplan Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 13.07.2026 – 13 B 1002/25Krankenhausplanung: Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Nichtzuweisung von Leistungsgruppen; Erfolglosigkeit des Antrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 KHGG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.