Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VO zu § 96 Abs. 5 SchulG
VO zu § 96 Abs. 5 SchulG§ 5 Weiterbildungskollegs
Stand: 26.08.2026
Für die Weiterbildungskollegs werden für die einzelnen Bildungsgänge folgende Durchschnittsbeträge festgesetzt:
1.
Abendrealschule
- Vorkurs
bis zu 138 Euro,
bis zu 48 Euro,
2.
Abendgymnasium
- Vorkurs
bis zu 99 Euro,
bis zu 48 Euro,
3.
Kolleg
- Vorkurs
bis zu 138 Euro,
bis zu 60 Euro.