Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 270
Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz
7 Normen · Ausgangsfassung vom 12.04.2005 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Durchschnittsbetrag, Eigenanteil
- § 2 Allgemein bildende Schulen
- § 3 Berufskolleg
- § 4 Orte sonderpädagogischer Förderung
- § 5 Weiterbildungskollegs
- § 6 Sonderfälle
- § 7 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
16.06.2020 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 16.06.2020
GV. NRW. S. 464
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Historischer Änderungsnachweis
01.08.2015 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 26.07.2015
GV. NRW. S. 546
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Historischer Änderungsnachweis
08.05.2010 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 30.04.2010, Artikel 1
GV. NRW. S. 270
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).