nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 NW_28948 (Nordrhein-Westfalen) — Weiterbildungskollegs

VO zu § 96 Abs. 5 SchulG

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Weiterbildungskollegs werden für die einzelnen Bildungsgänge folgende Durchschnittsbeträge festgesetzt:

1.

Abendrealschule

- Vorkurs

bis zu 138 Euro,

bis zu 48 Euro,

2.

Abendgymnasium

- Vorkurs

bis zu 99 Euro,

bis zu 48 Euro,

3.

Kolleg

- Vorkurs

bis zu 138 Euro,

bis zu 60 Euro.