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VO zu § 96 Abs. 5 SchulG§ 3 Berufskolleg
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28948/3#abs-1 (1) Für die Berufskollegs werden für die einzelnen Bildungsgänge folgende Durchschnittsbeträge festgesetzt:
1.
Berufsschule
Fachklassen duales System
- grundsätzlich
- Stufenausbildung
- neugeordnete Berufe
- Ausbildungsvorbereitung Teilzeit
- Ausbildungsvorbereitung Vollzeit
bis zu 99 Euro,
bis zu 150 Euro,
bis zu 150 Euro,
bis zu 69 Euro,
bis zu 102 Euro,
2.
Berufsfachschule
- einjährig
- zweijährig
- dreijährig
bis zu 141 Euro,
bis zu 213 Euro,
bis zu 303 Euro,
3.
Fachoberschule
bis zu 195 Euro,
4.
Fachschule
- Aufbaubildungsgang
bis zu 291 Euro,
bis zu 78 Euro,
5.
Lehrgänge
bis zu 78 Euro.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28948/3#abs-2 (2) Für Bildungsgänge, die neben einer beruflichen Qualifikation den Erwerb eines allgemein bildenden Abschlusses der Sekundarstufe II ermöglichen, wird ein zusätzlicher Betrag bis zu 141 Euro festgesetzt.