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VO zu § 96 Abs. 5 SchulG

§ 3 Berufskolleg

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28948/3#abs-1 (1) Für die Berufskollegs werden für die einzelnen Bildungsgänge folgende Durchschnittsbeträge festgesetzt:

1.

Berufsschule

Fachklassen duales System

- grundsätzlich

- Stufenausbildung

- neugeordnete Berufe

- Ausbildungsvorbereitung Teilzeit

- Ausbildungsvorbereitung Vollzeit

bis zu 99 Euro,

bis zu 150 Euro,

bis zu 150 Euro,

bis zu 69 Euro,

bis zu 102 Euro,

2.

Berufsfachschule

- einjährig

- zweijährig

- dreijährig

bis zu 141 Euro,

bis zu 213 Euro,

bis zu 303 Euro,

3.

Fachoberschule

bis zu 195 Euro,

4.

Fachschule

- Aufbaubildungsgang

bis zu 291 Euro,

bis zu 78 Euro,

5.

Lehrgänge

bis zu 78 Euro.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28948/3#abs-2 (2) Für Bildungsgänge, die neben einer beruflichen Qualifikation den Erwerb eines allgemein bildenden Abschlusses der Sekundarstufe II ermöglichen, wird ein zusätzlicher Betrag bis zu 141 Euro festgesetzt.

§ 2 § 4