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BürgerentscheidDVO

§ 7 Bürgerentscheid an Stelle des Kreistages- § 23 Kreisordnung -

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28728/7#abs-1 (1) Die §§ 1 bis 6 und 9 dieser Verordnung gelten für die Kreise entsprechend.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28728/7#abs-2 (2) Die kreisangehörigen Gemeinden haben den Kreis bei der Vorbereitung und Durchführung eines Bürgerentscheids an Stelle des Kreistages im notwendigen Maße gegen Kostenerstattung zu unterstützen.

§ 6 § 8