Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / BürgerentscheidDVO
BürgerentscheidDVO§ 7 Bürgerentscheid an Stelle des Kreistages- § 23 Kreisordnung -
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28728/7#abs-1 (1) Die §§ 1 bis 6 und 9 dieser Verordnung gelten für die Kreise entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28728/7#abs-2 (2) Die kreisangehörigen Gemeinden haben den Kreis bei der Vorbereitung und Durchführung eines Bürgerentscheids an Stelle des Kreistages im notwendigen Maße gegen Kostenerstattung zu unterstützen.