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BürgerentscheidDVO

§ 5 Stimmabgabe an der Abstimmungsurne und durch Brief

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28728/5#abs-1 (1) Die oder der Stimmberechtigte kann die Stimme an der Abstimmungsurne oder durch Brief abgeben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28728/5#abs-2 (2) Die Satzung kann regeln, dass die Abstimmung ausschließlich durch Brief erfolgt.

§ 4 § 6