(1) Die oder der Stimmberechtigte kann die Stimme an der Abstimmungsurne oder durch Brief abgeben.
(2) Die Satzung kann regeln, dass die Abstimmung ausschließlich durch Brief erfolgt.
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(1) Die oder der Stimmberechtigte kann die Stimme an der Abstimmungsurne oder durch Brief abgeben.
(2) Die Satzung kann regeln, dass die Abstimmung ausschließlich durch Brief erfolgt.