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PolG NRW§ 51 Zwangsmittel
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/51#abs-1 (1) Zwangsmittel sind
1. Ersatzvornahme (§ 52),
2. Zwangsgeld (§ 53),
3. unmittelbarer Zwang (§ 55).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/51#abs-2 (2) Sie sind nach Maßgabe der §§ 56 und 61 anzudrohen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/51#abs-3 (3) Die Zwangsmittel können auch neben einer Strafe oder Geldbuße angewandt und solange wiederholt und gewechselt werden, bis der Verwaltungsakt befolgt worden ist oder sich auf andere Weise erledigt hat. Bei Erzwingung einer Duldung oder Unterlassung kann das Zwangsgeld für jeden Fall der Nichtbefolgung festgesetzt werden.