Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 394
Regelung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen - Entschädigungsregelung Landesunfallkasse
7 Normen · ausgefertigt 12.11.1998 · Änderungen