Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 394

Regelung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen - Entschädigungsregelung Landesunfallkasse

7 Normen · ausgefertigt 12.11.1998 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Ersatz barer Auslagen
  3. § 2 Verdienstausfall
  4. § 3 Pauschbetrag für Zeitaufwand
  5. § 4 Pauschbetrag für Zeitaufwand der Vorsitzendenund der stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandesund der Vertreterversammlung
  6. § 5 Zahlweg
  7. § 6 Öffentliche Bekanntmachung
  8. § 7 Inkrafttreten