Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 394
Regelung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen - Entschädigungsregelung Landesunfallkasse
7 Normen · Ausgangsfassung vom 12.11.1998 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Ersatz barer Auslagen
- § 2 Verdienstausfall
- § 3 Pauschbetrag für Zeitaufwand
- § 4 Pauschbetrag für Zeitaufwand der Vorsitzendenund der stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandesund der Vertreterversammlung
- § 5 Zahlweg
- § 6 Öffentliche Bekanntmachung
- § 7 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
10.03.2000 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.03.2000
GV. NRW. S. 394
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).