Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Regelung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen - Entschädigungsregelung Landesunfallkasse

Regelung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane …

§ 4 Pauschbetrag für Zeitaufwand der Vorsitzendenund der stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandesund der Vertreterversammlung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für ihre Tätigkeit außerhalb der Sitzungen der Organe der LUK NRW und ihrer Ausschüsse sowie in besonderem Auftrag erhalten

- die/der Vorsitzende des Vorstandes einen monatlichen Pauschbetrag in Höhe des Vierfachen

sowie

- die/der Vorsitzende der Vertreterversammlung einen monatlichen Pauschbetrag in Höhe des Zweifachen

des in § 3 Abs. 1 festgelegten Betrages.

Die stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes und der Vertreterversammlung erhalten einen monatlichen Pauschbetrag in Höhe von 75 v. H. des in Satz 1 genannten Pauschbetrages. Alle Pauschbeträge werden vierteljährlich nachträglich gezahlt.

§ 3 § 5