Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Regelung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen - Entschädigungsregelung Landesunfallkasse

Regelung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 12. November 1998

Die Vertreterversammlung der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen (LUK NRW) hat am 12. November 1998 aufgrund der §§ 7 Abs. 5 und 12 Ziffer 12 der Satzung vom 11. Dezember 1997 in Verbindung mit § 41 SGB IV (BGBl. I 1976 S. 3845) die folgende Regelung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse - Entschädigungsregelung - beschlossen:

§ 1