Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Körperschaft des öffentlichen Rechts 'Deutschlandradio' (Deutschlandradio-Staatsvertrag -DLR-StV-) vom 17. Juni 1993
Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Körperschaft des öffentlichen Rechts …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 19. Oktober 1993
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 1993 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts ,,Deutschlandradio" zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.
Das Inkrafttreten des Staatsvertrages nach seinem § 37 Abs. 1 wird gesondert bekanntgemacht
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Staatsvertrag
über die Körperschaft des öffentlichen Rechts
,,Deutschlandradio" (Deutschlandradio-
Staatsvertrag -DLR-StV-)
Das Land Baden- Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein
und das Land Thüringen
schließen nachstehenden Staatsvertrag:
Inhaltsverzeichnis
I. Abschnitt
Errichtung, Angebote
Rechtsform, Name, Sitz
Angebote
Technische Übertragungskapazitäten
Erstellung von Audioproduktionen, Verwertung
Zusammenarbeit mit ARD und ZDF
II. Abschnitt
Vorschriften für die Angebote
Gestaltung der Angebote
Berichterstattung
Unzulässige Angebote, Jugendschutz
Gegendarstellung
Verlautbarungsrecht
Anspruch auf Sendezeit
Verantwortung
Auskunftspflicht
Beweissicherung
Eingaben und Beschwerden
III. Abschnitt
Datenschutz
Ernennung des Rundfunkdatenschutzbeauftragten und des Datenschutzbeauftragten
Unabhängigkeit des Rundfunkdatenschutzbeauftragten
Aufgaben und Befugnisse des Rundfunkdatenschutzbeauftragten
IV. Abschnitt
Organisation, Finanzierung, Haushalt
Organe
Allgemeine Bestimmungen
Aufgaben des Hörfunkrates
Zusammensetzung des Hörfunkrates
Verfahren des Hörfunkrates
Aufgaben des Verwaltungsrates
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
Verfahren des Verwaltungsrates
Wahl und Amtszeit des Intendanten
Aufgaben des Intendanten
Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte des Intendanten
Finanzierung
Haushaltswirtschaft
Jahresabschluss und Lagebericht
Rechtsaufsicht
Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens
Informationspflicht, Personalvertretungsrecht
V. Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Kündigung
Übergangsbestimmungen
I. Abschnitt
Errichtung, Angebote