Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Körperschaft des öffentlichen Rechts 'Deutschlandradio' (Deutschlandradio-Staatsvertrag -DLR-StV-) vom 17. Juni 1993
Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Körperschaft des öffentlichen Rechts …§ 27 Aufgaben des Intendanten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27670/27#abs-1 (1) Der Intendant vertritt die Körperschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er ist für die gesamten Geschäfte der Körperschaft einschließlich der Gestaltung der Angebote verantwortlich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27670/27#abs-2 (2) Der Intendant beruft im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat die Direktoren und aus deren Mitte seine Stellvertretung.