Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Körperschaft des öffentlichen Rechts 'Deutschlandradio' (Deutschlandradio-Staatsvertrag -DLR-StV-) vom 17. Juni 1993

Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Körperschaft des öffentlichen Rechts …

§ 4 Erstellung von Audioproduktionen, Verwertung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Körperschaft kann in Erfüllung ihrer Aufgaben zum Erwerb, zur Herstellung und zur wirtschaftlichen Verwertung von Audioproduktionen und der damit zusammenhängenden Rechte mit Dritten zusammenarbeiten. Sie kann sich zu diesem Zweck an Unternehmen beteiligen. Sie darf jedoch Audioproduktionen nicht in erster Linie zum Zwecke der wirtschaftlichen Verwertung erwerben, herstellen oder herstellen lassen.

§ 3 § 5