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Verordnung zur Durchführung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes - VO zum AFBG -§ 3 Fachaufsicht
Stand: 26.08.2026
Im Rahmen der Zuständigkeit nach § 1 untersteht die Bezirksregierung Köln der Fachaufsicht des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums.