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§ 3 NW_27641 (Nordrhein-Westfalen) — Fachaufsicht

Verordnung zur Durchführung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes - VO zum AFBG -

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Rahmen der Zuständigkeit nach § 1 untersteht die Bezirksregierung Köln der Fachaufsicht des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums.