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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 87
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/87#abs-1 (1) Für die im Landesdienst beschäftigten Lehrkräfte an Schulen und an Studienseminaren werden Personalvertretungen - getrennt nach Schulformen und besonderen Einrichtungen des Schulwesens - gebildet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/87#abs-2 (2) Für nicht im Landesdienst beschäftigte Lehrkräfte kann die oberste Dienstbehörde bestimmen, daß getrennte Personalvertretungen entsprechend Absatz 1 gebildet werden. Werden getrennte Personalvertretungen nicht gebildet, bilden die Lehrkräfte der verschiedenen Schulformen je eine Lehrergruppe. Für diese Lehrergruppen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes über die Gruppenwahl und die Rechte der Gruppen entsprechend, jedoch findet in den Fällen des § 34 Abs. 2 eine gemeinsame Beratung nicht statt.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 87 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 20.05.1998 – 1 A 2107/96.PVL
- VG Minden, 27.04.2009 – 14 K 237/09.PVLZitiert von 1
- OVG NRW, 24.11.2005 – 1 A 3019/04.PVLZitiert von 1
- OVG NRW, 26.11.2003 – 1 A 1094/01.PVLZitiert von 5
- OVG NRW, 26.02.2016 – 20 A 2495/14.PVL
- OVG NRW, 01.07.2014 – 20 B 490/14.PVLZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 20.11.2009 – 16 A 1337/09.PVL
- VG Köln, 16.04.2003 – 34 K 6629/02.PVL
- VG Düsseldorf, 07.10.2002 – 2 L 3361/02
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 87 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.