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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …

§ 94

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/94#abs-1 (1) Für die Beschäftigten im Justizvollzug wird beim Justizministerium ein besonderer Hauptpersonalrat gebildet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/94#abs-2 (2) Die Mitglieder des Hauptpersonalrates werden von den zum Justizvollzug gehörenden Beschäftigten gewählt. Nur zu dieser Stufenvertretung sind sie wahlberechtigt.

Vierter Abschnitt

Referendarinnen und Referendare

im juristischen Vorbereitungsdienst

§ 93 § 95