Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fn 2
Fn 2§ 12
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/12#abs-1 (1) Die Stadt Bad Honnef am Rhein und die Gemeinde Aegidienberg, Amt Königswinter-Land, werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Honnef und führt die Bezeichnungen ,,Stadt" und ,,Bad".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/12#abs-2 (2) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Bad Honnef und der Gemeinde Aegidienberg vom 27. Mai 1968 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage 12]
1. § 2 Abs. 3 und die Anlage zum Gebietsänderungsvertrag finden keine Anwendung;
2. über die Zusammensetzung und die Befugnisse des Bezirksausschusses entscheidet der Rat der neuen Stadt in der Hauptsatzung;
3. fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gebietsänderungsgesetzes kann der Rat der neuen Stadt über die Einteilung der Stadt in Bezirke und die Bildung von Bezirksausschüssen wieder frei entscheiden;
4. § 4 Satz 2 und 3 findet keine Anwendung;
5. § 5 Abs. 2 gilt nur für Satzungen über Veränderungssperren;
6. bei der Überleitung von Ortsrecht nach § 5 Abs. 6 bleibt § 40 OBG unberührt.