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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford

§ 6

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/6#abs-1 (1) Die Gemeinden Belke-Steinbeck, Besenkamp, Dreyen, Stadt Enger, Herringhausen - mit Ausnahme der in § 10 Abs. 2 genannten Fluren -, Oldinghausen, Pödinghausen, Siele und Westerenger (Amt Enger) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Enger und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/6#abs-2 (2) Das Amt Enger wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Enger.

§ 5 § 7