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§ 6 NW_27174 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Belke-Steinbeck, Besenkamp, Dreyen, Stadt Enger, Herringhausen - mit Ausnahme der in § 10 Abs. 2 genannten Fluren -, Oldinghausen, Pödinghausen, Siele und Westerenger (Amt Enger) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Enger und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Enger wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Enger.