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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford

§ 5

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/5#abs-1 (1) Die Gemeinden Bardüttingdorf, Hücker-Aschen, Lenzinghausen, Spenge und Wallenbrück (Amt Spenge) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Spenge und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/5#abs-2 (2) Das Amt Spenge wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Spenge.

§ 4 § 6