Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford
Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford§ 5
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/5#abs-1 (1) Die Gemeinden Bardüttingdorf, Hücker-Aschen, Lenzinghausen, Spenge und Wallenbrück (Amt Spenge) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Spenge und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/5#abs-2 (2) Das Amt Spenge wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Spenge.