Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford
Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford§ 10
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/10#abs-1 (1) Die Gemeinden Diebrock, Eickum, Elverdissen, Falkendiek, Laar, Schwarzenmoor und Stedefreund (Amt Herford-Hiddenhausen) werden in die Stadt Herford eingegliedert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/10#abs-2 (2) Weiter werden in die Stadt Herford eingegliedert aus der Gemeinde Herringhausen (Amt Enger) die Fluren 4 bis 9 und die neuen Fluren 15 und 16 der Gemarkung Herringhausen.
II. Abschnitt
Schlußvorschriften