Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford

§ 7

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/7#abs-1 (1) Die zum Amt Herford-Hiddenhausen gehörenden Gemeinden Eilshausen, Hiddenhausen, Lippinghausen, Oetinghausen, Schweicheln-Bermbeck und Sundern werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Hiddenhausen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/7#abs-2 (2) In die neue Gemeinde werden eingegliedert

1. aus der Gemeinde Bustedt

die Flur 4 und die neuen Fluren 5 und 6 der Gemarkung Bustedt,

2. aus der Gemeinde Südlengern

die neue Flur 14 der Gemarkung Südlengern.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/7#abs-3 (3) Das Amt Herford-Hiddenhausen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hiddenhausen.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/7#abs-4 (4) Der Feuerlöschverband des Amtes Herford-Hiddenhausen wird aufgelöst.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/7#abs-5 (5) Der Zweckverband Schullandheim des Amtes Herford-Hiddenhausen und der Vatertierhaltungsverband für das Amt Herford-Hiddenhausen werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hiddenhausen.

§ 6 § 8