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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/2#abs-1 (1) Die Stadt Bünde, die zum Amt Ennigloh gehörenden Gemeinden Ahle, Dünne, Ennigloh, Holsen - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Hüffen, Hunnebrock, Muckum - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 genannten Flur -, Spradow - mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 genannten Flur und des dort genannten Flurstücks -, Südlengern - mit Ausnahme der in §§ 3 Abs. 2 und 7 Abs. 2 genannten Fluren - und Werfen, sowie die zum Amt Herford-Hiddenhausen gehörende Gemeinde Bustedt - mit Ausnahme der in § 7 Abs. 2 genannten Fluren - werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde trägt den Namen Bünde und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/2#abs-2 (2) Das Amt Ennigloh wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Bünde.

§ 1 § 3