Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford
Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Bieren, Rödinghausen, Ostkilver, Schwenningdorf und Westkilver (Amt Rödinghausen) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rödinghausen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/1#abs-2 (2) In die neue Gemeinde werden eingegliedert:
1. aus der Gemeinde Holsen (Amt Ennigloh) die Flurstücke Gemarkung Holsen Flur 1 Nr. 1, 2 und 45,
2. aus der Gemeinde Muckum (Amt Ennigloh) die neue Flur 10 der Gemarkung Muckum.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/1#abs-3 (3) Das Amt Rödinghausen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Rödinghausen.